Seite 20 - do. (act. 2/3, S. 10): „… zeigen sich eindeutig Hinweise für eine mindestens mittelgradige Beeinträchtigung der kognitiven Fähigkeiten.“ - do. (act. 2/3, S. 12): „Intellektuell ist die Versicherte prinzipiell im Stande, Sinn und Anordnung einer solchen Therapie zu verstehen.