Nun geht aus den fraglichen Honorarnoten bezüglich einiger Positionen nicht immer klar hervor, welche davon unter die Kategorie höchstpersönliche Rechte oder vermögensrechtliche Interessen fallen. Eine Durchsicht der einzelnen Positionen lässt den Schluss zu, dass C___ mit ihrer ganzen Lebensituation als bevormundete bzw. umfassend verbeiständete Person unzufrieden gewesen war und eine Änderung herbeiführen wollte. Insbesondere war C___ in finanziellen Angelegenheiten offensichtlich mit den Vorstellungen ihrer Vormundin nicht einverstanden, was wiederum zum Wunsch nach einem Beistandswechsel führte.