6.4 Zum Vorwurf, Honorar durch Schuldanerkennungen sichern zu lassen Die Anzeiger weisen darauf hin, umsichtig habe RA A___ die Rechnungen von ihrer urteilsunfähigen Mutter in ihrer Zwangslage jeweils auch noch mit „damit einverstanden“ unterschreiben lassen. Der Verzeigte führt aus, er habe die von den Erben eingelegten Honorarrechnungen und Leistungsjournale C___ zugestellt, damit sie diese habe überprüfen können. C___ habe verständlicherweise nicht gewollt, dass die Vormundin über die Mandatsdetails unterrichtet werde.