Daneben habe auch der ursprüngliche Auftrag, die Umwandlung der Vormundschaft in eine Vertretungs- und Vermögensverwaltungsbeistandschaft und die Ersetzung von D___ (möglichst) durch L___, viel Zeit in Anspruch genommen. Die beim Obergericht anhängige Beschwerde sei nicht mehr zur Entscheidung gekommen.