Jedenfalls würden sie nicht davon ausgehen, dass seine Tätigkeit irgendeinen konkreten Nutzen für ihre Mutter gehabt habe. RA A___ habe lediglich die Konfrontation mit der Vormundin gepflegt und angeheizt und letztlich nur die ohnehin schon schwierige Situation zusätzlich vergiftet. Auskünfte dazu könnten die damalige Vormundin D___ oder die KESB Herisau geben. Heute seien sie als Erben mit den exorbitanten Rechnungen von RA A___ konfrontiert, welche die Vormundin damals zu Recht nicht bezahlt habe. Der Verzeigte gibt an, die Mandatsführung sei äusserst aufwändig gewesen.