6.3 Zum Vorwurf nutzloser Aufwendungen Die Anzeiger machen geltend, RA A___ habe bis zum Tod ihrer Mutter am 14. Oktober 2013 Rechnungen über rund CHF 40‘000.00 gestellt. RA A___ habe auch noch ein ziemlich unnützes öffentliches Testament aufgesetzt und sich nebenbei noch zum Willensvollstrecker gemacht. Was RA A___ für ihre Mutter in dieser Zeit tatsächlich gemacht habe, entziehe sich ihrer Kenntnis. Jedenfalls würden sie nicht davon ausgehen, dass seine Tätigkeit irgendeinen konkreten Nutzen für ihre Mutter gehabt habe.