Bezüglich der finanziellen Folgen der Honorarvereinbarung ist ferner zu berücksichtigen, dass C___ die vier im Recht liegenden, an D___ adressierten Honorarnoten (act. 2/8 und 2/8/1-3) mit der Bemerkung „damit einverstanden“ unterzeichnete. Zusätzlich signierte sie jede Seite der dazugehörigen detaillierten Auszüge und brachte darauf jeweils den Vermerk an „keine Details an D___“. C___ wurde folglich von ihrem Anwalt in relativ engen zeitlichen Abständen umfassend über dessen Bemühungen und die daraus fliessenden finanziellen Verpflichtungen ins Bild gesetzt.