__ diese Reise dann durch, was dafür spricht, dass sie in jener Zeit durchaus selbständig Entscheide treffen und diese auch in die Tat umsetzen konnte. Zweitens verfügte sie bei Abschluss der Vereinbarung über die dafür nötigen intellektuellen Fähigkeiten, was aus dem interdisziplinären medizinischen Gutachten vom 8. November 2012 hervorgeht. Dort heisst es (act. 13/28, S. 63 unten): „Die Versicherte ist bis heute in der Lage, sich auch differenziert mit Konflikten und Sachverhalten auseinander zu setzen.“ Sie konnte mit anderen Worten die Tragweite und Auswirkungen ihrer Handlungen und somit auch die Beauftragung eines Anwaltes zu einem Stundenansatz von CHF 450.00 erfassen.