RA A___ oblagen bei dieser Ausgangslage bezüglich den finanziellen Auswirkungen des vereinbarten Stundenansatzes von CHF 450.00 zweifellos erhöhte Aufklärungsund Dokumentationspflichten. Wie in vorstehender Erwägung 6.2.2 erwähnt, hat RA A___ in der mit C___ abgeschlossenen Honorarvereinbarung den gestützt auf die HonO vorgeschriebenen Hinweis auf das Abweichen vom staatlichen Tarif aufgeführt. Darf man deshalb ohne weiteres annehmen, dass C___ bei der Unterzeichnung diese Regelung und deren finanziellen Folgen zur Kenntnis genommen und inhaltlich verstanden hatte? Hinweise, welche gegen eine solche