Der in der Honorarvereinbarung festgesetzte Stundenansatz liegt CHF 200.00 über dem im Kanton St. Gallen im forensischen Bereich anwendbaren mittleren Honorar von CHF 250.00 und ist damit annähernd doppelt so hoch. Aufgrund der Tatsache, dass C___ im Zeitpunkt der Unterzeichnung der Honorarvereinbarung bevormundet war (seit 1. Januar 2013: umfassende Beistandschaft statt Vormundschaft) drängt sich die Frage auf, ob RA A___ „ihre Notlage, Unerfahrenheit oder ihren Leichtsinn“ ausgenutzt hat, um einen über dem staatlichen Tarif liegenden Stundenansatz durchzusetzen.