Bezüglich der örtlichen Zuständigkeit ist darauf hinzuweisen, dass der verzeigte Rechtsanwalt im Anwaltsregister des Kantons St. Gallen eingetragen ist. Aus den Akten geht hervor, dass das von den Anzeigern gerügte Verhalten von RA A___ im Rahmen seiner anwaltlichen Tätigkeiten für C___ vor Verwaltungs-, Gerichts- und Untersuchungsbehörden von Appenzell Ausserrhoden (Vormundschaftsbehörde B___, KESB Appenzell Ausserrhoden, Obergericht und Staatsanwaltschaft Appenzell Ausserrhoden) erfolgte (act. 8/1-3, 8/8, 8/10, 13/1-130 u.a.m.).