Die Anwaltsaufsichtskommission teilte RA A___ am 1. Februar 2017 mit, der Fall werde ohne Seite 2 mündliche Verhandlung an der Sitzung vom 6. April 2017 beraten (act. 17). Auf die Ausführungen in den vorstehend aufgeführten Eingaben kann verwiesen werden; soweit für die Beurteilung erforderlich, ist im Rahmen der nachfolgenden Erwägungen darauf einzugehen.