zu den Vorwürfen in der Anzeige Stellung und beantragte die Einstellung des Disziplinarverfahrens (act. 7 und 8/1-17). Nach dem Beizug der Akten der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde KESB, Herisau, überwies die Anwaltskammer am 14 April 2016 das Verfahren zuständigkeitshalber an die Anwaltsaufsichtskommission Appenzell Ausserrhoden (act. 1/1). Am 23. September 2016 nahm RA A___ Einsicht in die Verfahrensakten (bezüglich der KESB-Akten nur teilweise) (act. 15) und reichte am 27. September 2016 eine ergänzte Stellungnahme ein (act. 16). Die Anwaltsaufsichtskommission teilte RA A__