_ abgefasste und als öffentlicher Notar beurkundete öffentliche letztwillige Verfügung. In dieser Urkunde wurde RA A___ als Willensvollstrecker eingesetzt (act. 2/9). Mit Schreiben vom 30. August 2013 teilte C___ RA A___ mit, sie beende die Zusammenarbeit mit ihm und bat um sofortige Niederlegung des Mandates (act. 8/15). Daraufhin wandte sich RA A___ nach einem vorgängig mit C___ geführten Telefongespräch schriftlich an sie und bat um definitiven Entscheid betreffend Weiterführung des Mandates auf dem Doppel des Schreibens (act. 8/16). Am 6. September 2013 kam C___ dem nach mit dem Bescheid „Mandat ausdrücklich weiterführen“ (act. 8/16).