2.3 Das Betreibungsbegehren der Beschwerdegegnerin auf Grundpfandverwertung datiert vom 18. März 2022 und ging am 21. März 2022 beim beschwerdebeklagten Amt ein (act. 3/2). Am 22. März 2022 erliess dieses die Anzeigen gestützt auf Art. 91 und 92 VZG an den Mieter/Pächter (act. 3/5) resp. den Grundeigentümer/Vermieter (act. 3/3). Der Zahlungsbefehl vom 22. März 2022 in der Betreibung Nr. 00000001 wurde der Beschwerdeführerin am 1. April 2022 zugestellt (act. 3/6). Diese erhob Rechtsvorschlag.