Seite 15 Im Vergleich vom 26. Oktober 2015 wird in Ziffer 5 und 6 festgehalten, was folgt (act. 2/3, S. 11): "5. Betr. Hausrat haben sich die Parteien gemäss beiliegender Aufstellung geeinigt. 6. Die finanzielle Abwicklung aus Geldanlagen und Hausrat gemäss Punkte 1) bis 5) erfolgt bis Ende 2015 (Frau A. zahlt Fr. 14'486.-- an Herrn B.)."