2.1.1 Gemäss der Beschwerdeführerin steht im Zentrum der Streitigkeiten zwischen ihr und dem Beschwerdegegner die Partizipation des Letzteren am Verkaufspreis von zwei Liegenschaften in Österreich (act. 1, S. 5). Dieser habe den Mindestbetrag von CHF 345'188.00, welcher gemäss Vergleich auch vor einem allfälligen Verkauf der Liegenschaften geschuldet sein solle, in Betreibung gesetzt. Für die Liegenschaft H. liege seit Ende August 2021 ein Kaufangebot vor, welches von sämtlichen Miteigentümerinnen angenommen worden sei. Diese hätten sich zudem auf einen konkreten Vertragsentwurf einigen können (act. 1, S. 6).