d) Am 10. Februar 2022 nahm das Betreibungsamt Appenzeller Vorderland in einer weiteren Eingabe Stellung zur Beschwerdeantwort des Beschwerdegegners (act. 12). Dieser reichte am 11. Februar 2022 einen (ersten) Nachtrag zur Beschwerdeantwort ein (act. 14). e) Am 17. und 25. Februar 2022 gingen je eine weitere Eingabe der Beschwerdeführerin (act. 17 und 20) und am 14 März 2022 ein zweiter Nachtrag zur Beschwerdeantwort ein (act. 22).