b) Die Beschwerdeantwort des beschwerdebeklagten Amtes datiert vom 21. Januar 2022 (act. 7), diejenige des Beschwerdegegners vom 25. Januar 2022 (act. 9). c) Mit Verfügungen vom 30. Dezember 2021 bzw. 31. Januar 2022 erteilte der Präsident der Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs der Beschwerde gegen die Pfändung Nr. 00000002 des Betreibungsamtes Appenzeller Vorderland vom 17. Dezember 2021 (zugrundeliegende Betreibung Nr. 00000001) zuerst einstweilen und dann definitiv die aufschiebende Wirkung (act. 4 und 24).