"1. Der das Existenzminimum von CHF 3'719.90 übersteigende Betrag vom Nettoeinkommen des Schuldners und zwar bis zur Deckung der in der Pfändungsurkunde aufgeführten Forderung/en nebst Zins und Kosten, jedoch längstens auf die Dauer eines Jahres seit dem massgebenden Pfändungsvollzug, d.h. bis zum 1. Oktober 2022. 2. Forderung auf die Bank D, bzw. zulasten Konto Nr.CH00 0000 0000 0000 0000 3, Saldo am 1. Oktober 2021 CHF 184'649.80 ./. Anteil Existenzminimum bzw. als Lebensunterhalt ausgeschieden CHF 14'649.80.