"1. Der das Existenzminimum von CHF 3'369.90 übersteigende Betrag vom Nettoeinkommen der Schuldnerin und zwar bis zur Deckung der in dieser Pfändungsurkunde aufgeführten Forderung/en nebst Zins und Kosten, jedoch längstens auf die Dauer eines Jahres seit dem massgebenden Pfändungsvollzug, d.h. bis zum 1. Oktober 2022.