e) In der Folge stellte B. beim Betreibungsamt Appenzeller Vorderland am 6. September 2021 gestützt auf Art. 88 SchKG das Fortsetzungsbegehren (act. 8/6) und informierte dieses über die wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse der Schuldnerin (act. 8/7). f) Anlässlich des Pfändungsvollzugs vom 1. Oktober 2021 wurde in der Betreibung Nr. 00000001 (Pfändungsgruppe Nr. 00000002) gestützt auf die Angaben der Schuldnerin gepfändet, was folgt (act. 8/9):