Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolge inkl. MWST zulasten des Beschwerdegegners. b) des Beschwerdegegners: 1. Die Beschwerde sei abzuweisen, soweit darauf einzutreten ist. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge zulasten der Beschwerdeführerin. c) des Betreibungsamtes Appenzeller Vorderland: 1. Die Beschwerde sei abzuweisen, soweit darauf eingetreten wird. 2. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten des Beschwerdeführers. Seite 2 Sachverhalt A. Übersicht