2. Es seien die Betreibung Nr. 00000001 sowie die Pfändung Nr. 00000002 einzustellen. 3. Es sei die Nichtigkeit der Betreibung Nr. 00000001 sowie der Pfändung Nr. 00000002 des Betreibungsamts Appenzeller Vorderland in den betreibungsrechtlichen Protokollen und Registern zu vermerken und gegenüber Dritten im Rahmen des Einsichtsrechts zu unterdrücken.