e) Am 30. Januar 2020 erhielt das Betreibungsamt den Pfändungs- bzw. Einvernahmebericht des Betreibungsamtes B____ und verfügte aufgrund der neuen Existenzminimumberechnung am gleichen Tag eine Revision der Einkommenspfändung. Der Arbeitgeberin wurde die angepasste Lohnpfändungsanzeige zugestellt (act. 5/7). f) Am 13. Februar 2020 wurde X____ das aufgrund der angepassten Berechnung fehlende Existenzminimum für den Monat Januar 2020 in Höhe von CHF 990.00 am Schalter ausbezahlt (act. 5/8). B. Prozessgeschichte