b) Nachdem das Betreibungsamt in Erfahrung brachte, dass X____ von Oktober 2018 bis Januar 2019 bei der C____ AG, St. Gallen, angestellt war und Einkommen erzielte, ohne jedoch das Betreibungsamt darüber zu informieren und die gepfändeten Lohnquoten abzuliefern, reichte es am 26. April 2019 bei der Staatsanwaltschaft Appenzell Ausserrhoden Strafanzeige gegen X____ ein (act. 5/2). Gegen diesen wurde am 5. September 2019 ein Strafbefehl erlassen (act. 5/3).