a) Am 25. September 2018, 18. Januar 2019 und am 4. März 2019 hat das Betreibungsamt Lohnpfändungen gegenüber X____ vollzogen. Weil der Schuldner bei den entsprechenden Pfändungen angab, ohne Einkommen und Verdienst zu sein und von seiner Ehefrau finanziell unterstützt zu werden, hat das Betreibungsamt jeweils Lohnpfändungen nach Wiederaufnahme der Arbeit verfügt und dem Schuldner die entsprechenden Urkunden zugestellt (act. 5/1).