2.5 Zunächst stellt sich die Frage, ob die Zustellung des Zahlungsbefehls in der Betreibung Nr. 16000676 des Betreibungsamtes O. ordnungsgemäss erfolgt ist. Der Beschwerdeführer macht nämlich geltend, die Zustellung sei nicht auf dem gesetzlichen Weg erfolgt (act. 1) sowie der Zahlungsbefehl sei rechtswidrig bzw. gar nicht zugestellt worden (act. 4).