1.7 Die Pfändungsankündigung datiert vom 31. August 2020 (act. 8) und ist A. frühestens am 1. September 2020 zugegangen. Die 10-tägige Beschwerdefrist nach Art. 17 Abs. 2 SchKG ist demnach mit der Eingabe vom 11. September 2020 (act. 1, Postaufgabe) bezüglich der Pfändungsankündigung eingehalten.