2. Aufl. 2010, 27 ff69SchKG). Weiter wird der Erlass einer Pfändungsankündigung durch das Betreibungsamt, mithin das Tätigwerden eines Zwangsvollstreckungsorgans, kritisiert. Seite 5 Eine Klage gegen dieses Vorgehen sieht das Gesetz nicht vor, weshalb der Beschwerdeweg auch hier offen steht.