g) Auch zur Beschwerdeantwort äusserte sich das beschwerdebeklagte Amt nicht (act. 12). Auf die Ausführungen der Verfahrensbeteiligten kann verwiesen werden. Soweit für die Beurteilung erforderlich, ist im Rahmen der nachfolgenden Erwägungen darauf einzugehen. Seite 3 Erwägungen 1. Formelles