b) Mit Verfügung vom 28. April 2020 gab die Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs den Verfahrensbeteiligten Kenntnis vom Gesuch und räumte ihnen Gelegenheit zur Einreichung einer Stellungnahme ein (act. 3). Seite 2 c) Das Betreibungsamt Appenzeller Hinterland verzichtete auf eine Vernehmlassung (act. 4). Die Stellungnahme des Gesuchsgegners datiert vom 7. Mai 2020 (Postaufgabe, act. 5).