Ob der Zahlungsbefehl und die Konkursandrohung in der Betreibung Nr. 21908069 der S. AG gegen die B. GmbH am 9. Januar 2020 bzw. 7. Februar 2020 gültig an G. zugestellt werden konnten, ist indessen mit Blick auf die obigen Ausführungen zu den Insichgeschäften näher zu prüfen.