2.3 Das beschwerdebeklagte Amt bemerkte am 9. April 2020 (act. 4), im Zeitpunkt der Zustellung des Zahlungsbefehls (zugestellt am 9. Januar 2020 durch das Betreibungsamt Zürich) und der Konkursandrohung (zugestellt am 7. Februar 2020 durch das Betreibungsamt Zürich) sei gemäss Handelsregister G. als einziges Organ mit Wohnsitz in der Schweiz, konkret als Geschäftsführer mit Einzelunterschrift, eingetragen gewesen. Am 25. März 2020 sei er als Geschäftsführer der Beschwerdeführerin im Handelsregister gelöscht worden.