Seite 6 Die Beschwerdeaufgabe vom 6. April 2020 ist folglich fristgerecht erfolgt. Kommt hinzu, dass die Beschwerdeführerin Nichtigkeit des Zahlungsbefehls sowie der gestützt darauf erlassenen Konkursandrohung behauptet. Verstossen Verfügungen gegen Vorschriften, die im öffentlichen Interesse oder im Interesse von am Verfahren nicht beteiligten Personen erlassen worden sind, so sind sie nichtig und die Aufsichtsbehörde hat - unabhängig davon, ob Beschwerde geführt worden ist - die Nichtigkeit der betroffenen Verfügung von Amtes wegen festzustellen (Art.