d) Mit Verfügung vom 24. Juni 2020 wurde die Beschwerde- bzw. Gesuchsantwort samt Beilagen der Beschwerdeführerin/Gesuchstellerin und dem Betreibungsamt zur Kenntnis gebracht (act. 16). Seite 4 Auf die Ausführungen der Verfahrensbeteiligten kann verwiesen werden. Soweit für die Beurteilung erforderlich, ist im Rahmen der nachfolgenden Erwägungen darauf einzugehen. Erwägungen