2. Es sei der Zahlungsbefehl des Betreibungsamts vom 23. Dezember 2019 in der Betreibung Nr. 21908069 sowie die gestützt darauf erlassene Konkursandrohung aufzuheben. Subeventualiter: 3. Es sei die Frist für den Rechtsvorschlag gegen den Zahlungsbefehl des Betreibungsamts vom 23. Dezember 2019 in der Betreibung Nr. 21908069 wiederherzustellen und von dem durch diese Eingabe erhobenen Rechtsvorschlag Vormerk zu nehmen. 4. Unter gesetzlicher Kosten- und Entschädigungsfolge. b) der Beschwerdegegnerin: