Seite 6 Der Grundbetrag ist zur Deckung der monatlichen Kosten gedacht, die für Nahrung, Kleidung und Wäsche (einschliesslich deren Instandhaltung), Körper- und Gesundheitspflege, Unterhalt der Wohnungseinrichtung, Privatversicherungen, Kulturelles sowie Auslagen für Beleuchtung, Kochstrom und/oder Gas etc. anfallen (vgl. BlSchK 2009 S. 193). Diese Aufzählung ist nicht abschliessend.