Wohngemeinschaft lebt, zur Zeit arbeitslos ist und vollumfänglich vom Sozialamt unterstützt wird. Aus der Anmerkung zum hälftigen Mietzinsanteil bzw. zur Krankenkassen- Grundversicherungsprämie erschliesst sich, dass diese mangels Leistung durch die Schuldnerin keine Berücksichtigung im Existenzminimum gefunden haben.