Seite 5 Aufsichtsbehörde erlassenen Richtlinie. Die Konferenz der Betreibungs- und Konkursbeamten der Schweiz (www.betreibung-konkurs.ch) schlägt den kantonalen Aufsichtsbehörden Richtlinien zur Berechnung des Existenzminimums vor, die jeweils von einer grossen Mehrheit der Kantone übernommen werden (GEORGES VONDER MÜHLL, a.a.O., N. 22 zu Art. 93 SchKG). Das Bundesgericht hat die entsprechenden Weisungen der kantonalen Aufsichtsbehörden immer wieder seinen eigenen Erwägungen zugrunde gelegt (z.B. BGE 132 III 483 E. 4.3).