Ebenso seien die Auslagen für Arbeitsbemühungen zum Zweck der Stellensuche (CHF 100.00) gestrichen worden. Das Existenzminimum umfasse zurzeit lediglich noch den Grundnotbedarf bei einer Wohn- /Lebensgemeinschaft und müsse angepasst werden, wenn sich die Einkommensverhältnisse verändern würden.