2.1 B. macht geltend (act. 1), mit dem ihr zugestandenen monatlichen Existenzminimum von CHF 850.00 sei es ihr nicht möglich, ihren Lebensunterhalt zu decken. Dieser beinhalte Kostgeld, Rechnungen, Handy, Monatsabonnement, Halbtaxabonnement etc. Die Herabstufung sei daher zu überdenken.