Gegen Revisionsverfügungen kann sich der Schuldner auf dem Beschwerdeweg wehren (JOLANTA KREN KOSTKIEWICZ, in: Hunkeler [Hrsg.], Kurzkommentar SchKG, 2. Aufl. 2014, N. 73 zu Art. 93 SchKG; GEORGES VONDER MÜHLL, a.a.O., N. 56 zu Art. 93 SchKG). Auf die Beschwerde ist daher einzutreten. Seite 4 2. Materielles - Existenzminimumberechnung