b) Die Vernehmlassung des beschwerdebeklagten Betreibungsamtes datiert vom 11. März 2020 (act. 4). Seite 2 c) Mit Verfügung vom 12. März 2020 wurde der Beschwerdeführerin eine Kopie der Beschwerdeantwort sowie der Beilagen zugestellt (act. 6). Auf die Ausführungen der Verfahrensbeteiligten kann verwiesen werden. Soweit für die Beurteilung erforderlich, ist im Rahmen der nachfolgenden Erwägungen darauf einzugehen. Erwägungen 1. Formelles