1.8.2 Nach der Beschwerdegegnerin 1 pocht die Beschwerdeführerin damit auf das formelle Recht, vor Erlass der Steigerungsbedingungen mit dem für sie negativen Doppelaufruf angehört zu werden (act. 19, S. 2). Sie sage aber nicht, welche konkrete Kritik am Verfahren sie in einer solchen Stellungnahme vorgebracht hätte oder im Falle der Gutheissung der Beschwerde vorbringen würde. Der Anspruch auf rechtliches Gehör gelte nur im Umfang der materiellen Betroffenheit einer Verfahrenspartei.