Den Doppelaufruf hat die Beschwerdegegnerin 1 in casu mit Eingabe vom 3. Juli 2019 verlangt (act. 16/25). Sämtliche Lastenverzeichnisse sind seitens der Beschwerdeführerin nicht angefochten worden (act. B 15, S. 2) und somit in Rechtskraft erwachsen.