h) Am 3. August 2020 und am 27. August 2020 reichten die Beschwerdeführerin und die Beschwerdegegnerin 1 je eine weitere Stellungnahme ein (act. 15 und 19). i) Mit Zirkular-Beschluss vom 21. August 2020 wurde das zwischen der Beschwerdeführerin, der Beschwerdegegnerin 2 und S. geführte Parallelverfahren AB 19 7 solange sistiert, bis über das vorliegende Verfahren endgültig entschieden ist (act. 18). Auf die Ausführungen der Verfahrensbeteiligten kann verwiesen werden. Soweit für die Beurteilung erforderlich, ist im Rahmen der nachfolgenden Erwägungen darauf einzugehen.