Seite 7 2.3 Zunächst ist - wie es übrigens bereits der Präsident der Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs in seiner Verfügung vom 21. Juni 2019 getan hat (act. 3 E. C, S. 3) - festzuhalten, dass die Einzelrichterin des Kantonsgerichts das zweite Arrestgesuch von X___ am 7. Juni 2019 rechtskräftig abgewiesen hat (Art. 325 Abs. 1 ZPO).