Seite 3 f) Mit Eingabe vom 5. Juni 2019 ersuchte X___ beim Kantonsgericht Appenzell Ausserrhoden erneut um Bewilligung eines Arrestes für den beim Betreibungsamt A___ verarrestierten Betrag von CHF 1 Mio. sowie den Erlass eines entsprechenden Arrestbefehls (act. 2/3). Mit Entscheid vom 7. Juni 2019 wies die Einzelrichterin des Kantonsgerichts das Gesuch kostenfällig ab (act. B 2/4). In der Folge ersuchte die Beschwerdeführerin um Begründung des Entscheids (act. 2/5).