e) Gegen den ablehnenden Entscheid des Einzelrichters des Obergerichts liess X___ beim Bundesgericht Beschwerde erheben, wo sie die Aufhebung des obergerichtlichen Erkenntnisses sowie die Gewährung der definitiven Rechtsöffnung in der gegen die Beschwerdegegnerin angehobenen Betreibung sowie die Vormerkung der Arrestprosequierung verlangte (Urteil des Bundesgerichts 5A_730/2018 vom 25. März 2019 lit. C des Sachverhalts). Mit Urteil vom 25. März 2019 wies das Bundesgericht die Beschwerde ab und auferlegte die Gerichtskosten von CHF 9‘000.00 der Beschwerdeführerin (Urteil des Bundesgerichts 5A_730/2018 vom 25. März 2019).